1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung oder Anmeldung zu einer Kanutour, Kanureise oder Busreise bzw. Anmietungen, welche schriftlich, mündlich, per Telefax, via Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Kanutours Gießen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibungen und Angebote welche der Kunde akzeptiert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ergänzenden Hinweise und Anlagen in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Kanutours Gießen an den Auftraggeber (Kunde) zustande. Bei Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden und Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaiger Stornokosten.
2. Reisepreis
Der Reisepreis und die Leistungen richten sich nach der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung bzw. nach der jeweils aktuellen Preisliste von Kanutours Gießen.
3. Zahlungspflicht
Der Kunde ist zu einer Anzahlung der Reisekosten von 20% nach Erhalt der Buchungsbestätigung verpflichtet, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Ein Reisesicherungsschein wird nach Vorliegen der gesetzlichen Vorschriften ausgehändigt. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Reise fällig. Ist in der Buchungsbestätigung "Zahlbar zum vereinbarten Tourbeginn" vereinbart worden, ist der Reisepreis auch bei Nichtantritt oder Verschiebung immer zu diesem Zeitpunkt fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Beginn der Leistungserbringung (Kanutour, Kanureise, Reisebusanmietung) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kanutours Gießen. Schriftliche Kündigung wird empfohlen. Tritt der Kunde ganz oder teilweise von der Reise zurück oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort, kann Kanutours Gießen vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich, möglichen anderweitigen Vermietung der Boote, der Fahrzeuge oder Vermittlung der Reise verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze des Reisepreises pro gebuchte Person maßgeblich:
Hinweis: Krankheit des Kunden bzw. von dessen Mitreisenden oder Schlechtwetter- bzw. Unwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Reise.
5. Höhere Gewalt
Wird die Reise durch höhere Gewalt, z. B. Unbefahrbarkeit des Flusses wegen Hochwasser, Pegel Leun über 3,60 Meter, Info Pegeltelefon: 06473-19429) erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich untersagt, so können sowohl Kanutours Gießen als auch der Kunde kurzfristig von der Buchung zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn nur einzelne Flussabschnitte betroffen sind und Kanutours alternative, nahezu gleichwertige Flußabschnitte und Touren anbieten kann. Schlechte Witterungsverhältnisse, defekte Schleusen oder vorübergehende Fluss-Sperrungen bzw. Unbefahrbarkeit wegen erhöhter Pegelstände in einzelnen Flußabschnitten berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kostenerstattung.
Hinweis: Bei anhaltendem Dauerregen, längeren Gewittern oder Außentemperaturen unter + 5 ° C am Tourtag (jedoch nicht auf Grund von Vorhersagen oder Wetterapps) kann im Einvernehmen mit KT ein kurzfristiger Ersatztermin vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Eine Verschiebung in darauffolgende Jahre ist nicht möglich. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Pauschaltouren. Der Reisepreis ist jedenfalls, spätestens zum ursprünglichen Reisetermin fällig. Die Umbuchungspauschale hierfür beträgt generell 15% des Gesamtreisepreises.
6. Führungsberechtigte u. allg. Regeln, Alkoholverbot
Alle Boote von Kanutours Gießen führen ein amtliches Kennzeichen des WSA Koblenz und dürfen nur vom Kunden selbst und den, dem Kunden persönlich bekannten und berechtigten Personen, geführt werden. Diese müssen mind. 14 Jahre alt sein. Die Bundeswasserstraßenverordnung ist ab Fluß-KM -11, (Badenburg) zu beachten. Der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten, Wehre dürfen keinesfalls befahren werden. Dem Sog vor und hinter den Wehren ist unbedingt fernzubleiben. Lebensgefahr! Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei WSP ist Folge zu leisten. Die Betriebsbestimmungen der Schleusen sind zu beachten. Seit 01.01.1997 gilt für die Lahn in Hessen die Auenschutzverordnung. Sie regelt unter anderem die Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze etc. an der Lahn. Zelten ist nur auf Campingplätzen erlaubt. Abfälle sind zu sammeln und auf den Rast- oder Campingplätzen in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Es darf keinesfalls Abfall in der Natur liegengelassen oder in die Gewässer geworfen werden. Offene Feuer oder Grillen ist außerhalb von ausgewiesenen Plätzen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist Kanutours Gießen gehalten dieses Fehlverhalten anzuzeigen. Boote dürfen unter Alkohol-, Drogen-, und Medikamenteneinfluß keinesfalls geführt werden. Während der Kanutouren besteht grundsätzlich Alkoholverbot. Die ausgehändigten Schwimmwesten sind während der Tour zu tragen. Die Einhaltung der Bestimmungen überwacht die Wasserschutzpolizei an der Lahn.
7. Obhutspflicht und vereinbarte Zeiten
Der Kunde hat das Boot während der Reise zu beaufsichtigen und ggf. gegen Diebstahl zu sichern. Zur Abholung bereit gelegte Boote sind an den vereinbarten Orten kieloben zu lagern. Das ausgeliehene Zubehör darf nicht bei Abwesenheit des Kunden bei den Booten verbleiben. Die Im Reisevertrag/ Buchungsbestätigung festgelegten Uhrzeiten für Kanutouren und Personentransfers sind bindend. Verspätungen, insbesondere am Tourbeginn oder am Tourende sind mit erheblichem personellen und logistischen Mehraufwand verbunden und werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Kosten für verpasste oder nicht in Anspruch genommene Transfers können durch den Kunden nicht zurückgefordert werden.
8. Nutzungsbeschränkung
Der Kunde darf das Boot nicht weiter vermieten.
9. Haftung
9.1. Kanutours-Gießen haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Insbesondere haftet Kanutours Gießen nicht
9.2. Der Kunde haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, bei Verlust, Beschädigung oder wenn er eine sonstige Vertragsverletzung an dem geliehenen Material begeht. Insbesondere hat der Kunde geliehenes Material in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Wird geliehenes Material entwendet oder beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Kunden auf den Zeitwert.
10. Verjährung
Für die Ersatzansprüche von Kanutours Gießen gilt die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Rückgabe des geliehenen Materials an gerechnet gemäß §§558.225 BGB.
11. Datenschutzklausel
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Kanutours Gießen gespeichert und über den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn
a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind.
b) das gemietete Material nicht innerhalb von 24 Stunden der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird.
c) vom Kunde gegebene Lastschriften oder Schecks nicht eingelöst werden können.
12. Kündigung
Kanutours Gießen kann den Reisevertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche von Kanutours Gießen unberührt.
13. Änderungen/ Preisänderungen
Wir müssen uns Änderungen, die sich auf das Programm oder den Reiseplan und -zeit beziehen, ebenso wie Änderungen in der Preisgestaltung, die sich durch allgemeine Preiserhöhungen, wie Treibstoffzuschläge, Devisenkurse usw. ergeben, gem. § 651 a Abs. 5, BGB vorbehalten. Ein Rücktritt oder Anspruch auf Rückzahlung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
14. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Kanutours Gießen, soweit gesetzlich zulässig
16. Verantwortlicher Veranstalter
Kanutours Giessen, Inh. Peter Zutt, Uferweg 8, 35398 Gießen